Glossar

Glossar: Bankrott

Bankrott

Insolvenz bedeutet gebrochen, verbrannt, zahlungsunfähig oder zahlungsunfähig.

Aus rechtlicher Sicht hat es eine besondere Bedeutung: Es beschreibt einen Bankrott, der fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde (vorsätzliche oder fahrlässige Insolvenz). Dieses Verhalten ist strafbar.

Das Wort Konkurs stammt ursprünglich aus dem Mittelalter. Dies war der Titel eines Geldwechslers, der für seine Kunden kein Geld mehr ausgeben konnte. Weil es eine "kaputte Bank" hatte (italienisch für: "leere Bank" oder "kaputte Bank")

Insolvenz bezeichnet die Insolvenz eines Unternehmens oder einer Privatperson. Es kann sich auch um einen vollständigen Versagenszustand handeln, z. es ist zahlungsunfähig. Dies ist ein Staatsbankrott, gleichbedeutend mit Insolvenzen.