Glossar

Glossar: GbR

GbR

GbR - Zivilrechtsgesellschaft

Die GbR ist eine Gesellschaftsform, die den Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen darstellt. Beide Personen sind gleich und beide Partner oder Geschäftsführer. In einem Vertrag verpflichten sich beide, das Geschäftsziel zu verfolgen oder es zu kommerziellen Zwecken auszuüben.

Leitfaden zur GbR Gründung:

 

 

  • Firmennamen: hier müssen die Namen der Gründer mit der Ergänzung GbR und evtl. einem Unternehmenszweck enthalten sein
  • Gesellschaftervertrag: Kann mündlich wie schriftlich erfolgen. Es ist aber empfohlen, sollte es zu juristischen Auseinandersetzungen kommen, den Vertrag schriftlich festzuhalten
  • Startkapital: da die Gesellschafter persönlich haften, wird kein Startkapital benötigt
  • Ämter und Behörden: kein Handelsregistereintrag notwendig. Es wird lediglich folgendes benötigt:
  1. Eine Gewerbeanmeldung
  2. die Anmeldung der GbR bei der IHK oder Handwerkskammer sowie der Bundesagentur für Arbeit
  3. eine Mitteilung an das Gewerbeamt, sollte ein Gesellschafter ausscheiden, sich der Geschäftszweck ändern oder die GbR aufgelöst wird

 

  • Finanzamt: es empfiehlt sich selbstständig auf das Finanzamt zu zu gehen, da Sie so schneller an Ihre Steuernummer gelangen
  • Buchhaltung: lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und im Falle von Angestellten eine Lohnbuchhaltung nötig
  • Geschäftskonto: ein Geschäftskonto ist nicht zwingend nötig, jedoch sinnvoll zur Trennung von geschäftlich und privaten Kosten und Einnahmen