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Glossar: Joint Venture

Joint Venture

Joint Ventures sind Gemeinschaftsunternehmen, bei denen zwei oder mehrere Partner kooperieren und sich gemeinsam an einem Projekt, in Form von Kapital, beteiligen. Desweiteren legen Sie gemeinsam weitere Modalitäten fest. 

Der Begriff Joint Venture steht zum Beispiel für eine Tochterfirma, die von zwei oder mehr Unternehmen gegründet und geführt wird, an der sich beide Unternehmen gemeinschaftlich mit Kapital beteiligen. Die beteiligten Unternehmen (Mutter-Unternehmen) bleiben hierbei unabhängig voneinander und auch in den meisten Fällen rechtlich selbstständig. 

Häufig bieten Franchise-Geber Joint Venture für Franchise-Nehmer an, um den Existenzgründern den Start zu erleichtern oder um die Kontrollmöglichkeiten über den Partnerbetrieb zu verstärken. 

Der Vorteil für den Existenzgründer bei einem Joint Venture ist, dass es eine weitere Alternative zum Start als Einzelunternehmer bietet. Somit beteiligt sich der Firmengründer zusammen mit dem Existenzgründer an einem Gemeinschaftsunternehmen und der Franchise-Nehmer muss das unternehmerische Risiko nicht alleine tragen.