Als Jahresabschluss wird die Bilanz-, Gewinn-, und Verlustrechnung eines Unternehmens bezeichnet.
Im HGB (Handelsgesetzbuch) ist geregelt, dass alle juristischen Kaufleute im Sinn des HGB einen Jahresabschluss anfertigen müssen. Dieser beinhaltet Bilanz-, Gewinn-, und Verlustrechnung des abgelaufenen Geschäftsjahres.
Ein Jahresabschluss gibt einen detaillierten Überblick über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und muss somit Lückenlos sein.
LABEL: Bilanz, Verdienst, Gewinn
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