Glossar

Glossar: Franchisenehmer

Franchisenehmer

Ein Franchisenehmer kann aus zwei Blickwinkeln betrachtet werden.

Erstens gibt es den rechtlichen Aspekt, in dem ein Franchisenehmer als unabhängiger Unternehmer betrachtet wird. Dies bedeutet neben einer Änderung des Versicherungsschutzes, dass der Franchisenehmer von seinem Franchisegeber zur Verantwortung gezogen werden kann. In der Regel treten verbundene Unternehmen als juristische Person in den Franchisevertrag ein, unterscheiden sich von einem verbundenen Unternehmen, hier gelten Sie als natürliche Person und sind persönlich und voll verantwortlich, wenn der Vertrag im Falle des Konkurses des verbundenen Unternehmens geschlossen wird.

Zum anderen spielt auch das Firmenprofil des Partners eine Rolle. Aus rechtlicher Sicht ist er selbständig, der Franchisegeber ist jedoch befugt, Anweisungen für alle geschäftlichen Entscheidungen zu erteilen. Dies schränkt den Umfang der Maßnahme teilweise ein, aber der Franchisenehmer überträgt die Verantwortung für den Erfolg und das Scheitern der Unternehmensstrategie, des Unternehmensimages, der Werbung und der Aktionspläne auf das Franchise-Unternehmen.