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Glossar: Widerrufsrecht

Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht bietet dem Vertragspartner die Möglichkeit, von einem bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten.

Der Widerruf bedarf keiner Begründung und muss dem Unternehmer in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen erklärt werden.

Dies gilt heute auch für Gründer, so dass es auch mit einem Franchisevertrag vertreten sein kann.

Sowohl bei einem Franchise-Unternehmen für Waren als auch bei einem Franchise-Unternehmen für Dienstleistungen ist der Franchisenehmer häufig gezwungen, bestimmte Produkte zu kaufen. Mit dieser Verpflichtung muss ein Widerrufsrecht verbunden sein.

Es ist wichtig, über das Widerrufsrecht des Franchisegebers informiert zu werden, da es sonst keine Frist für die Stornierung gibt.