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Glossar: Gründungsfinanzierung

Gründungsfinanzierung

Was bedeutet Gründungsfinanzierung?

Unter Gründungs-Finanzierung sind die Maßnahmen zu verstehen, die im Rahmen der Unternehmensgründung zur Ermittlung von Eigenkapitalanforderungen und Kapitalverträgen führen. Dies umfasst finanzielle Entscheidungen, Finanzplanung, Finanzierung, Eigenkapital, Verschuldung. Es ist zu unterscheiden zwischen nachfolgenden Finanzprozessen im Lebenszyklus eines Unternehmens, die der Expansionsfinanzierung dienen.

Das Gründungsdarlehen bezieht sich, wie der Name schon sagt, auf die Zeit, in der das Unternehmen gegründet wurde


Ausführliche Planung ist unumgänglich


Wer seine Geschäftsidee gefunden hat und ein Unternehmen gründen möchte, steht ziemlich schnell vor der Frage, wie es um die Finanzierung steht. 

Gerade in der Anfangsphase sind mitunter hohe Investitionen für den Aufbau des Unternehmens notwendig. Eine Existenzgründung ist oft ein langer und schwieriger Weg, der nur wenn er gründlich geplant ist angetreten werden sollte. Voraussetzung für eine erfolgreiche Gründungsfinanzierung ist die ausführliche Bewertung der Erfolgsaussichten. Dabei müssen Chancen und Risiken gegenübergestellt werden. Daraus eröffnen sich dann weitere Fragen, wie z.B. Produkte und Leistungen erstellt werden und das neue Geschäft organisiert werden soll. Hat man diese Fragen beantwortet, erhält man Aufschluss über die Gewinnaussicht, bzw. welcher Gewinn minimal erwirtschaftet werden muss.


Ein Gründungsvorhaben finanzieren

 

Die wenigsten Gründer verfügen über ein so hohes Eigenkapital, dass sie ein Unternehmen aus der eigenen Tasche finanzieren und gründen können.  

 

Will, bzw. muss sich ein Existenzgründer Geld von einer Bank leihen, sind die oben genannten Überlegungen, sowie zahlreiche weitere notwendig. Die Bank als Kreditgeber möchte nicht nur eine ausführliche Analyse der Geschäftsidee, sondern auch eine Aufstellung eines tragfähigen Finanzierungsplans. Ebenso ist die geeignete Rechtsform des Gründungsunternehmens für den Kreditor von großer Bedeutung.   

Angepasst an der Höhe des beantragten Gründungsdarlehens benötigt der Kreditgeber entsprechende Sicherheiten vom Kreditnehmer. Dies erfordert fast immer Eigenkapital in Form von Geld, Wertgegenständen, Immobilien, Lebensversicherungen, etc. Werden kleinere Summen beantragt, reicht auch oft eine Bürgschaft aus dem Familien- oder Freundeskreis.

Zudem stehen für Gründer auch Möglichkeiten verschiedener öffentlicher Fördermittel zur Verfügung. Dies sind meist staatliche Institutionen, die spezielle Programme für Gründungsdarlehen auflegen. Es können auch Gründungszuschüsse beantragt werden, diese müssen im Gegensatz zum Förderkredit nicht zurückgezahlt werden. 

Einige Unternehmensgründer bemühen sich auch um die Unterstützung durch Investoren oder Beteiligungsgesellschaften zusätzlich oder anstelle zu Krediten.


Ein Franchise-Unternehmen finanzieren

 

Gründer die Partner eines Franchise-Unternehmens werden (Franchisenehmer), brauchen im Gegensatz zu Gründern, die ein Unternehmen unter eigenem Namen aufbauen, fast immer eine Gründungsfinanzierung, da bei ihnen höhere Startinvestitionen anfallen. Dazu gehört z.B. eine Eintrittsgebühr und es müssen je nach Vertragsvereinbarung Teile des Umsatzes oder Gewinns den Franchisegeber abgeführt werden. Zudem kommt auch, dass Franchisenehmer-Gründer ihren Betrieb nicht erst Stück für Stück aufbauen und wachsen lasen können, sondern ab dem Tag der Eröffnung unter dem Namen der Franchise-Marke ein vollständiges Unternehmen präsentieren müssen. 

 

Franchisenehmer zählen rechtlich und wirtschaftlich als selbständige Unternehmer und können so auf die gleichen Fördermittel zugreifen wie andere Gründer.

 

 

 

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