Glossar

Glossar: Lizenznehmer

Lizenznehmer

Ein Lizenznehmer hat das Recht, die Nutzungsrechte des bezahlten Lizenznehmers zu nutzen.

Die Lizenz wird vom lateinischen licet (erlaubt) oder licentia (Erlaubnis, Freiheit) abgeleitet. Zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber wird vereinbart, welche Rechte er unter welchen Bedingungen nutzen kann. Dies umfasst in der Regel Marken, Patente, Konzessionen und Gebrauchsmuster.

Alleiniger Inhaber der Rechte ist jedoch der Lizenzgeber. Zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer wird ein sogenannter Lizenzvertrag abgeschlossen, der den Lizenznehmer ermächtigt, die Schutzrechte gegen Zahlung einer Lizenzgebühr auszuüben.

LABEL: Lizenzsystem, Lizenz